Wackelpopos-vom-Hellerhof

WICHTIGES!!!

Ich möchte hier ganz klar und deutlich machen, dass es sich bei meinem "Hobby" um keine erlaubnispflichtige gewerblicheTätigkeit i.S.d. §11 Tierschutzgesetz handelt!


AB  WANN  GILT  EINE  HOBBYZUCHT  ALS  GEWERBLICH?

Die Vorraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungeinheit foldenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:

- Hunde: Drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder drei oder mehr Würfe pro Jahr


- Katzen: Fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder fünf oder mehr Würfe pro Jahr

- Kaninchen u. Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr

- Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr

- Mäuse, Hamster, Ratten u. Gerbils: mehr als 300 Jungtiere pro Jahr

-Reptilien: mehtr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schidkröten mehr als 50 Jungtiere pro Jahr

- oder wenn bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 2000 Euro jährlich zu erwarten ist.
 
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